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Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch. Einer schreibt auf einem Notizblock, während der andere einen Stift hält. Ein Laptop und eine Tasse stehen auf dem Schreibtisch. Die Jalousien sind geschlossen.

ElternvertreterInnen

In der Schulpartnerschaft gibt es ein Dreiecksverhältnis: Eltern - SchülerInnen – LehrerInnen.

Erfolgreiche Erziehungsarbeit kann nur im Zusammenwirken von Eltern und Schule gelingen. Aus diesem Grund wurden beratende und beschließende Mitwirkungsrechte im Schulunterrichtsgesetz festgelegt.

Eine gute Kooperation von Eltern und Schule ist das Fundament einer zum Wohle des Kindes von beiden Seiten getragenen Erziehungsarbeit.

Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule lässt sich nicht anordnen – sie muss gewollt werden. Das setzt aber voraus, dass jeder der Beteiligten die Zusammenarbeit als Grundvoraussetzung für die Bildung, Ausbildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler annimmt.

Eine Kooperation zwischen Schule und Elternhaus im Sinne einer Erziehungspartnerschaft ist die beste Grundlage für ein lebendiges Miteinander der ganzen Schulfamilie.


Gewählte Elternvertreterinnen im Schuljahr 2025/26:

1. Klasse: Stephanie KERSCHBAUM, Petra MAYRHOFER

2. Klasse: Eva-Maria GOBER, Petra HALLER

3. Klasse: Simone NEUBAUER, Heike MAYRHOFER

4. Klasse: Barbara STEINWENKER-JUST, Maria LANG